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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab Januar 2025 für alle Beratungsleistungen von ChangeWaver

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen, die ChangeWaver im Bereich Change Management, Organisationsentwicklung und Transformationsbegleitung erbringt. Gegenstand unserer Dienstleistungen sind professionelle Beratungsleistungen zur Planung, Steuerung und Umsetzung von Veränderungsprozessen in Organisationen. Wir arbeiten auf Basis bewährter Frameworks wie ADKAR, Prosci, McKinsey 7S und weiteren etablierten Methoden der Organisationsentwicklung. Unsere Leistungen umfassen Strategieentwicklung, Stakeholder-Management, Prozessoptimierung, Change Readiness Assessments, Widerstandsmanagement, Kulturwandel-Initiativen sowie Training und Befähigung von Mitarbeitern und Führungskräften.

2. Vertragsschluss und Auftragserteilung

Der Vertrag zwischen ChangeWaver und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande. Angebote von ChangeWaver sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Nach erfolgtem Erstgespräch erstellen wir ein individuelles Angebot, das den Leistungsumfang, Zeitrahmen, Honorar und Projektmeilensteine definiert. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Bei längerfristigen Projekten erfolgt die Leistungserbringung nach einem gemeinsam abgestimmten Projektplan mit definierten Zwischenzielen.

3. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

ChangeWaver erbringt alle Beratungsleistungen mit höchster fachlicher Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis im Change Management. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen richtet sich nach der individuellen Auftragsvereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Organisationsstrukturen, relevante Unternehmensdaten, Zugang zu Stakeholdern und Entscheidungsträgern sowie zeitnahe Rückmeldungen zu vorgelegten Konzepten und Maßnahmen. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen ChangeWaver zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen. Zusätzliche Kosten, die durch verzögerte oder unvollständige Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für Beratungsleistungen wird individuell vereinbart und richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität des Projektes. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen oder als Festpreis für definierte Leistungspakete. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei längerfristigen Projekten können Teilrechnungen nach Erreichen definierter Meilensteine oder in monatlichen Abschlägen gestellt werden. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht im Festpreis enthalten. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch detaillierte Aufstellungen aller angefallenen Kosten.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

ChangeWaver verpflichtet sich zur strengsten Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Daten und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Alle Mitarbeiter und freie Berater sind entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. Der Auftraggeber wird über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden keine projektbezogenen Informationen an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind lediglich gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte an Behörden.

6. Haftung und Gewährleistung

ChangeWaver haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ChangeWaver nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beratungsleistungen von ChangeWaver stellen Empfehlungen dar, deren Umsetzung in der Verantwortung des Auftraggebers liegt. Eine Garantie für den Erfolg von Change-Projekten kann aufgrund der Komplexität organisatorischer Veränderungen nicht übernommen werden. Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf Monaten ab Leistungserbringung.

7. Kündigung und Vertragsbeendigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltigen Verstößen gegen vertragliche Pflichten, Zahlungsverzug von mehr als dreißig Tagen oder Insolvenz einer Vertragspartei. Ordentliche Kündigungen sind mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich, sofern nicht projektbezogen andere Regelungen getroffen wurden. Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Zusätzlich kann ChangeWaver eine angemessene Aufwandsentschädigung für vorbereitende Maßnahmen geltend machen. Nach Vertragsbeendigung sind alle überlassenen Unterlagen und Arbeitsmaterialien unverzüglich zurückzugeben.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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